Guten Tag Frau Stahl,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich natürlich nicht unbeantwortet lassen möchte.
Ich setzte mich für eine Begrenzung des Wahlalters auf maximal 16 Jahre ein.
Den Erziehungsberechtigten wird dementsprechend das Wahlrecht entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Richter