Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Der Wissenschaftliche Dienst hat hierzu eine Ausarbeitung gefertigt, die allerdings schon aus dem Jahr 2017 ist:
Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Dabei ist uns wichtig, dass sich die Bundespolizei wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann und die Kapazitäten nicht für dauerhafte, stationäre Grenzkontrollen verbraucht werden.