Antwort 19.02.2025 von Thomas Heilmann CDU
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Dabei ist uns wichtig, dass sich die Bundespolizei wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann und die Kapazitäten nicht für dauerhafte, stationäre Grenzkontrollen verbraucht werden.
Ihre Frage erschließt sich mir nicht. Solange die Polizei rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle.
Für uns ist es wichtig, dass alle Register gezogen werden, um aktiv gegen Clans und Banden vorzugehen