Antwort 27.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt
Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Die Aktivrente wird bereits im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, reduziert den steuerpflichtigen Arbeitslohn unmittelbar und erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreien Bezügen.
Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt