Antwort 27.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Es ist richtig, dass Sie sich diese Fragen stellen und auch wichtig, dass Sie sich fachlich beraten lassen.
Es ist richtig, dass Sie sich diese Fragen stellen und auch wichtig, dass Sie sich fachlich beraten lassen.
Ein Anspruch auf die Aktivrente besteht nur dann, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine entsprechende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird
Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Die Aktivrente wird bereits im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, reduziert den steuerpflichtigen Arbeitslohn unmittelbar und erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreien Bezügen.