Gilt für den öffentlichen Dienst die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht?
Sehr geehrter Herr Frei,
seit 01.09.1977 bin ich bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Durch eine längere Unterbrechung der Beschäftigung und der Beitragszahlung von insgesamt 13 Jahren aufgrund von Erziehungszeiten fällt meine Altersrente "bescheiden" aus. Da ich gesundheitlich noch fit bin und die fachlichen Anforderungen sehr gut meistern kann, würde ich gerne nach Erreichen meines Renteneintrittsalters am 01.12.2026 im Rahmen der Aktivrente mit 20 Std. wö. weiterarbeiten. Mein Arbeitsvertrag endet automatisch und mein Arbeitgeber lehnt eine Weiterbeschäftigung strikt ab. Lediglich bei hochspezialisierten Dienstposten wäre eine Weiterbeschäftigung möglich. Durch meine spezielle Ausbildung bei der Bundesagentur bin ich in anderen Berufsfeldern nur bedingt einsetzbar. Gilt für den öffentlichen Dienst (hier: Bundesagentur für Arbeit) die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht? Mit freundlichen Grüßen Karin H.

