Antwort 28.11.2024 von Rolf Mützenich SPD
die Verhandlungen um den Neuwahltermin und die letztendliche Entscheidung für den 23. Februar 2025 fanden in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten statt.
die Verhandlungen um den Neuwahltermin und die letztendliche Entscheidung für den 23. Februar 2025 fanden in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten statt.
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Der empfohlene Wahltermin ist nach Aussagen des Bundespräsidenten und der Bundeswahlleiterin für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl realistisch.
Als Bundestagspräsidentin habe ich bei der Vertrauensfrage nach Artikel 68 GG relativ wenig Spielraum.