Antwort 19.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Lassen Sie mich klar sagen: Sie müssen keine Sorge bei Ihrer Lebensplanung haben. Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Abschaffung der Rente für langjährig Versicherte derzeit nicht geplant ist.