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Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Das zentrale Problem staatlicher Finanzen liegt nicht bei den Einnahmen, sondern bei der Ausgabenstruktur und der Prioritätensetzung
Die bayerische Landesverfassung hat recht! Ich werbe dafür und arbeite daran mit, dass die Vermögensverteilung in Deutschland gerechter wird.
Das Erbschaftsrecht muss dringend modernisiert und gerechter gestaltet werden.