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Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.

Ich bin christlichen Glaubens, das Grundbekenntnis zur christlich sozialen Fürsorge, wie es Parteiverständnis meiner Partei, der Christlich-Demokratischen Union Deutschland ist, ist auch für mich ein klarer Auftrag. Überdies unterstütze ich die derzeitige Rechtslage.
Eine Abschaffung von §218 lehne ich ab