Frage von Steffen H. • 10.02.2024

Antwort ausstehend von Reiner Haseloff CDU
Hier die Zahlen für Sachsen-Anhalt:
Es ist also alles geregelt, Aushändigen ist theoretisch möglich, mindestens jedoch Einsichtnahme. Das Original muss nur verwahrt werden.
Die Verteilung erfolgt nach dem Soll-Ist-Vergleich.
Der Landtag berät nächste Woche, wie die Erkenntnisse zu ME/CFS bzw. Long Covid verbreitert und für eine bessere ambulante Versorgung genutzt werden können.
Im Gegensatz zu einem Informationsfreiheitsgesetz geht das Transparenzgesetz einen Schritt weiter und soll den Staat verpflichten proaktiv Informationen für Bürger*innen bereitzustellen.