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Die unterschiedlichen Fahrzeug- und Führerscheinklassen basieren auf den unterschiedlichen Fahrzeugkategorien (Pkw, Motorrad, Lkw, etc.) und den damit verbundenen Anforderungen, die man zum Führen solch eines Fahrzeugs benötigt, nicht auf dem Design der Fahrzeuge.
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Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag liegt ein Referentenentwurf vor, der vorsieht, die Ukraine in die sogenannte Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass ukrainische Führerscheine künftig grundsätzlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können – und zwar für viele Klassen ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung.