
Das Wesen von Extremismus beinhaltet als wesentliches Element die Anwendung von Gewalt. Diese lehne ich grundsätzlich ab.
Das Wesen von Extremismus beinhaltet als wesentliches Element die Anwendung von Gewalt. Diese lehne ich grundsätzlich ab.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage doch direkt an die Bundesinnenministerin, die Ihnen da sicherlich detailliert zu Auskunft geben kann
die Demokratie zu verteidigen, die unser Grundgesetz meint, ist Frau Teuteberg ein wichtiges Anliegen.
Als Bestandteil dieses fraktionsübergreifenden Beschlusses wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Grauen Wölfe auch in Deutschland zu prüfen.
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
Bildung, Förderung des demokratischen Engagements und soziale Sicherheit: Das sind die besten Mittel gegen Hass, Demokratiefeindlichkeit und Missachtung der Menschenwürde.