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Den Besoldungsordnungen R sind ausschließlich solche Juristinnen und Juristen zugeordnet, die das Richteramt ergreifen oder als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind
Wir setzen uns dafür ein, dass gute und angemessene Gehälter im öffentlichen Dienst gezahlt werden. Dabei wird der öffentliche Dienst wohl nie mit der freien Wirtschaft mithalten können. Der öffentliche Dienst bietet aber andere Vorteile, sodass jeder Einzelne die Abwägung treffen muss.
Zum Arbeitslohn gehören daher auch so genannte sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
Die Fraktion beschloss die Zulagenerhöhung organisatorisch neu zu bewerten – ohne Mehrkosten für den Steuerzahler.
Sehr gute Frage - die ich Ihnen leider nicht beantworten kann.