(...) Die neu zu gründende Bundesfernstraßengesellschaft dient dazu, bei den Bundesautobahnen und Bundestraßen zügigere Baumaßnahmen und einen effizienten Mitteleinsatz zu garantieren. Bisher sind sechzehn verschiedene Bundesländer für Planung und Bau der Autobahnen und Bundesstraßen zuständig. (...)
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