Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die wegen Veränderungen in der Lehrerbildung seit 1. Januar 2024 schrittweise begonnene Anhebung der Eingangsbesoldung im Grund- und Mittel-schullehrkräftebereich nach der Besoldungsgruppe A 13 hat keine Auswirkung auf die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Fach- und Förderlehr-
kräfte.
Die AfD setzt sich entschieden für den Erhalt von Sonder/Förderschulen ein.
Hier müssen gute Fachkräfte unterscheiden, für welches Kind der eine Weg und für welches Kind der andere Weg geeignet ist.
Die AfD steht für eine optimale Förderung von Personen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensphasen.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Für Förderschulen liegt die Zuständigkeit allein bei den Ländern. Der Bund unterstützt sie darin bspw. durch Forschungsförderung für bessere inklusive Bildung.