Frage von Dirk H. • 14.08.2025

Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Wie Sie richtigerweise schreiben, sollten bei erfolgreicher Zuerkennung eines Schutzstatus die vollständigen Verfahrenszeiten anerkannt werden - da mit der Entscheidung zum Schutzstatus auch diese Zeiten quasi zum rechtmäßigen Aufenthalt werden
Derzeit erleben wir einen Bundesinnenminister, der Erfolg im Amt offenbar vor allem an der Zahl der Abschiebungen misst. Das halte ich für sehr problematisch, denn Herr Dobrindt ist weder oberster Abschiebe- noch oberster Abschottungsbeauftragter, sondern Innenminister mit einem breiten Aufgabenspektrum.
Die Familie, die im Juli 2025 abgeschoben wurde und auf die Sie und Herr Blume sich offensichtlich beziehen, war seit 2023 ausreisepflichtig