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Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Wenn Ihr Lebensgefährte seit 1999 eine EM-Rente erhält, hat er keinen Anspruch auf den Zuschlag.

Unsere Fraktion erarbeitet derzeit ein Positionspapier, mit dem wir sehr genau darlegen, wo wir Handlungsbedarf sehe

Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.

Die Auszahlung der EPP für Rentner:innen erfolgt durch die jeweiligen Zahlstellen bis zum 15. Dezember 2022.

In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.