Für uns steht fest: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.07.2026 von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Michael „Moses“ Arndt Die Linke
Antwort 03.08.2026 von Matthias Miersch SPD
Ein inklusiver Arbeitsmarkt bleibt für uns als SPD ein zentrales Leitbild.
Antwort 20.07.2026 von Jan Koriath BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
Antwort ausstehend von Nils Hansen SPD
Antwort 21.07.2026 von Regina Jäck SPD
Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder.