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Eine rückwirkende Erhöhung der Fördersätze für PV-Anlagen, wie von Ihnen gewünscht, ist leider nicht möglich. Die EEG-Förderung ist im Grundsatz dafür gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass eine Anlage, die zu einem bestimmten Vergütungssatz errichtet wurde, auch entsprechend wirtschaftlich ist.

Dies gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, genauso wie bei allen Entlastungsmaßnahmen beider Entlastungspakete für die allgemeine Bevölkerung.

In den vergangenen Jahren wurden bestehende Rechtsunsicherheiten für Scheibenpacht-Modelle beseitigt.

Von einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage würden zuerst v.a. Menschen mit höheren Einkommen profitieren, da ihr Stromverbrauch in der Regel höher ist.

die Einnahmen aus der CO 2-Bepreisung wollen wir, wie mehrfach ausgeführt, in Form des Energiegeldes an die Bürgerinnen und Bürger zurück geben.