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(...) Im MDR-Staatsvertrag ist in §6 der Programmauftrag geregelt, bei dem Sie in Zweifel ziehen, dass Teile des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender von diesem Auftrag gedeckt wären. Hier heißt es in §6 Absatz 1: "Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (...)

(...) Im MDR-Staatsvertrag ist in §6 der Programmauftrag geregelt, bei dem Sie in Zweifel ziehen, dass Teile des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender von diesem Auftrag gedeckt wären. Hier heißt es in §6 Absatz 1: "Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (...)



(...) der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag: Die Bevölkerung wird so umfassend und vielfältig informiert, dass sich jeder einzelne selbst seine Meinung zum Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. Das ist wichtig für die Demokratie! (...)