Frage von Claus W. • 24.07.2025

Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Sehr geehrter Herr Hansen,
Anbieter von Leihrädern, E-Scootern und anderen mobilen Lösungen sind Unternehmen die ihre Dienstleistungen am Markt anbieten.
Nach aktueller Einschätzung namhafter Juristen und Politiker sind diese rechtlichen Voraussetzungen im Fall der AfD derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt. Ein Verbotsverfahren sollte aber meiner Meinung nach nur angestrebt werden, wenn die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, um die Autorität des Rechtsstaats nicht zu gefährden.