Ihre Sorge um Datenschutz ist nachvollziehbar. Nach geltendem Recht müssen aber alle Unternehmen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten und dürfen personenbezogene Daten nur zweckgebunden verarbeiten.
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Das Thema wird nicht im schleswig-holsteinischen Landtag beraten, da die diese Thematik allenfalls den Bundestag beschäftigen wird.
Abgeordnete des SH-Landtages erhalten keinerlei Zuschüsse für körpernahe Dienstleistungen, sondern zahlen diese aus ihrer Diät komplett selbst.
Abgeordnete im Landtag Schleswig-Holstein erhalten keinerlei Zuschüsse für Friseur, Kosmetik oder ähnliche Dienstleistungen – solche Kosten tragen wir privat.
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Unzufriedenheit mit Fehlverhalten Einzelner sollte aber nicht dazu führen, die demokratischen Institutionen insgesamt infrage zu stellen und antidemokratischen Kräften Vorschub zu leisten.