
Antwort ausstehend von Anja Wagner-Scheid CDU

Ein fairer Wettbewerb mit Produkten von außerhalb des EU-Raums lässt sich nur gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn auf europäischer Ebene regeln.
Socialclubs unterliegt einem Bundesgesetz, das eine Erlaubnispflicht vorsieht. 3 Monate nach Vorliegen der notwendigen Angaben wird über den Antrag entschieden.
Für eine Klärung Ihres Anliegens empfehle ich Ihnen, sich auch an die Vertretungen der Arbeitnehmerschaft bzw. Ihre jeweiligen Interessenvertretungen zu wenden.