Frage von Claus S. • 27.09.2021

Antwort von Tobias Vogt CDU • 01.10.2021
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.
Abgeordnete sind zwar keine Beamte. Der 17. Landtag hatte sich aber bei der systemischen Einordnung dieser beamtenrechtlichen Eingruppierungslogik bedient und gesetzlich normiert, dass die Entschädigung eines Mitglieds des Landtags sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A16 orientiert.
Ich möchte jeden gerne so ansprechen, wie er angesprochen werden will. Ich selbst fühle mich aber nicht diskriminiert, wenn jemand nur von Bürgern spricht, weil ich damit die Bürgerschaft assoziiere und diese ja alle anspricht.