Frage von Werner B. • 15.08.2024

Antwort von Helge Schwab FREIE WÄHLER • 06.12.2024
Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.
Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.
Hierzu darf ich zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist.
Ich darf zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist. Musikunterricht kann auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG als Ausbildungsleistung steuerfrei sein.