Ob und in wie weit befürworten Sie, als Vorsitzende des Transparenzbeirats eine Neuregelung der Verhaltensregeln RLP und Weiterentwicklung des Lobbyregisters etwa analog denen des Bundestages?
Nach meiner Auffassung sind die geltenden Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags RLP nicht mehr zeitgemäß und in weiten Teilen intransparent und insofern von der Nichtregierungsorganisation Transparency International, Deutschland beanstandet
Die Ausübung bezahlter Tätigkeiten (Lobbyarbeiten, Beratungen, Vorträge, Gutachten etc.) während der Mandats-Ausübung ist nicht geregelt; es besteht kein Verbot für die Annahme von (Direkt-)Spenden an Abgeordnete; Spenden an Abgeordnete für politische Arbeit unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.
Das sogenannte Lobbyregister ist nicht anderes als ein Verbände-Verzeichnis, das lediglich die Registrierung von Verbände ausweist. Dieses Verzeichnis greift weder verpflichtend noch wird dort den für ein Lobbyregister wesentlichen Informationsgehalt erfasst.

Vielen Dank für Ihre Frage. Gerne beantworte ich sie in meiner Funktion als GRÜNE Landtagsabgeordnete.
Als GRÜNE setzen wir uns für Korruptionsbekämpfung auf allen staatlichen Ebenen ein. Deshalb halten wir auch Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung und Spitzenbeamt:innen für wichtig. Hierzu befinden wir uns aktuell in Gesprächen mit unseren Koalitionspartner:innen über eine etwaige Regelung. Wir wollen dies im Zuge der Weiterentwicklung des Lobbyregisters zur Diskussion bringen.
Bereits 2011 haben wir als GRÜNE die bundesweit fortschrittlichsten Regelung zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten durchgesetzt. Hier hat es inzwischen in anderen Parlamenten weitere Schritte gegeben. Das werden wir uns auch für den Landtag Rheinland-Pfalz anschauen.
Die kürzlich veröffentlichte Open-Data Strategie führt zudem den eingeschlagenen Weg für mehr Transparenz fort. Nachdem Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 als erstes Flächenland ein Transparenzgesetz verabschiedet hat, beschreibt die neue Strategie nun Ziele und Maßnahmen für die Bereitstellung von offenen, nicht-personenbezogenen Daten. Für die neue Transparenz und OpenData-Plattform wurden die bisherigen Portale für Open-(Government-)Data sowie für Transparenzinformationen des Landes zu einer zentralen Transparenz- und Offene-Daten-Plattform zusammengeführt und um weitere Funktionalitäten erweitert.