Antwort 18.08.2023 von Tobias Vogt CDU
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Entschuldigen Sie, dass ich Heute erst antworte, ich hatte zeitweise keinen Zugang auf diese Plattform. Beim nächsten Mal antworte ich zeitnäher.
Pauschal kann ich mich für keinerlei Parteiverbotsverfahren direkt einsetzen, da dies Aufgabe der Judikative ist und ich als Parlamentarier der Legislative auf Landesebene angehöre.
Wir müssen diese Partei inhaltlich stellen und ihre Rhetorik zu bekämpfen. Ein Verbotsverfahren halte ich derzeit für den falschen Weg.