Antwort 29.01.2026 von Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Die Zuständigkeit für die Deutsche Bahn liegt nicht beim Land, sondern beim Bund.
Die Zuständigkeit für die Deutsche Bahn liegt nicht beim Land, sondern beim Bund.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Im Mai 2024 ist eine europäische Richtlinie in Kraft getreten, die den Schutz öffentlich engagierter Personen vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Klagen stärken soll.