Antwort 30.12.2025 von Ralf Witzel FDP
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ministerielle Vorgänge, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können.
Mir ist wichtig, dass wir Kriterien entwickeln, die Triage Entscheidungen transparent, menschenwürdig und vollständig diskriminierungsfrei machen.