Antwort 17.06.2025 von Josef Hovenjürgen CDU
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
als Landtagsabgeordnete habe ich nicht an der Bundesgesetzgebung zur Strompreisbremse mitgewirkt.

Aus sportpolitischer Sicht sehe ich die Chance, den Freizeit- und Sportpark Elfrather See weiter aufzuwerten. Ein Bestandteil sind Campingplätze, die derzeit in Krefeld noch fehlen. Jetzt müssen wir aber in der Tat noch abwarten, wie sich die anhängigen Klageverfahren auf die weitere Realisierung auswirken.