Wie ist der derzeitige Stand bei Straßenausbaubeiträgen bzw. Verjährungsfrist bei Erschließungsbeiträgen ?
Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,
die Stadt Ahlen beabsichtigt nunmehr auf die Schnelle, nach Ankündigung im Nov. 2019, den Ausbau unserer Straße vorzunehmen. Eine ungefähre Kostenbeteiligung wurde jedem Hausbesitzer im Okt. 2020 mitgeteilt.
Wie sieht es in der Zwischenzeit mit den Straßenausbaubeiträgen und mit der geplanten Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge aus?
Gerade in der jetzigen Zeit werden Existenzen bedroht, weil es um zehntausende Euro gehen kann, die Menschen mit kleinen Renten oder Durchschnittseinkommen nie und nimmer aufbringen können.
Im Moment haben wir doch wirklich andere massive Probleme.
Für eine kurze Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Petra W.
59229 Ahlen

Sehr geehrte Frau W.,
seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot. Für Maßnahmen, die vor diesem Datum beschlossen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Erschließungsbeiträge wurde eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren eingeführt, beginnend mit dem Eintritt der sogenannten „Vorteilslage“.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Hovenjürgen