Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.
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Antwort 10.03.2020 von Elisabeth Müller-Witt SPD
Antwort 11.03.2020 von Carina Gödecke SPD
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Antwort 18.04.2022 von Helmut Seifen AfD
Die Exekutive muss sich den Beschlüssen der Legislative beugen. Letztere können nur durch Gerichte oder durch die Legislative selbst verändert werden.
Antwort 21.02.2020 von Helmut Seifen AfD
(...) da Sie das Malbuch nicht in der Hand gehabt haben, sollten Sie sich kein Urteil über den Charakter des Malbuches erlauben. Alles andere entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, welche die Landtagsfraktion herausgegeben hat. (...)
Antwort ausstehend von Klaus Kaiser CDU