Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
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Im April wurde das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) direkt in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dort am 22. April zum ersten Mal beraten.
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Ich gehe aber fest davon aus, dass im Rahmen des oben genannten Gesetzgebungsverfahrens eine gute und auskömmliche Lösung gefunden wird.
Mir sind keine Bestrebungen vor Ort bekannt, das Duderstädter Rathaus als UNESCO Kulturerbe anzumelden. Was allerdings meine volle Unterstützung hat, ist die Anmeldung des Grünen Bands als UNESCO Weltnatur- und -kulturerbe.

Für den Landkreis Schaumburg und insbesondere die Samtgemeinde Rodenberg bedeutet das: Wir müssen bestehende Angebote besser vernetzen, die Infrastruktur stärken und ländliche Räume stärker in die Tourismusstrategie einbinden