
Antwort ausstehend von Jessica Schülke AfD


Sie sprechen mit Ihrer Frage einen wichtigen Aspekt an: die praktische Umsetzung der Fundmeldepflicht nach § 14 NDSchG und den Schutz bislang unbekannter archäologischer Fundstellen.
Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.