Colette Christin Thiemann
CDU
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Frage von Martina G. •

Wie wird sichergestellt, dass die Fundmeldepflicht (§14 NDSchG) eingehalten wird, um neue archäologische Funde und Fundstellen zu schützen?

Sehr geehrte Frau Thiemann,

derzeit läuft die Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Reform des NDSchG. Links zum Text des Gesetzesentwurfs und der Begründung sowie zur Synopse finden sie weiter unten.

Das MWK behauptet, dass mit der geplanten Änderung §13 NDSchG bislang unbekannte archäologische Fundstellen durch Anwendung §14 NDSchG ausreichend unter Schutz gestellt wären. Ich frage Sie daher, wie die Einhaltung des §14 zur Fundmeldepflicht gewährleistet werden soll, die durch Laien auf Baustellen geschehen soll, die archäologische Funde oder Bodenbefunde nicht erkennen können.

Link zum geplanten Gesetzesentwurf mit Befründung: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_gesetzentwurf-in-der-verbandsbeteiligung_1784203232.pdf

Link zur Synopse: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_synopse_1784203462.pdf

Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht sowie für Ihre Hinweise und Fragen zur geplanten Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Verfahren der Verbandsbeteiligung. In dieser Phase haben die betroffenen Verbände, Fachinstitutionen und weitere Beteiligte die Möglichkeit, ihre fachlichen Stellungnahmen und Anregungen einzubringen. Diese werden von der Landesregierung sorgfältig geprüft und fließen in die weitere Beratung des Gesetzentwurfs ein.

Sie sprechen mit Ihrer Frage einen wichtigen Aspekt an: die praktische Umsetzung der Fundmeldepflicht nach § 14 NDSchG und den Schutz bislang unbekannter archäologischer Fundstellen. Wie die Fundmeldepflicht im Einzelfall erfüllt wird und welche Maßnahmen geeignet sind, um sicherzustellen, dass archäologische Funde oder Befunde auf Baustellen erkannt und gemeldet werden, ist Gegenstand der fachlichen Diskussion im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Die hierzu eingehenden Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden, der Denkmalpflege sowie der beteiligten Verbände werden in die weitere Bewertung einbezogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich daher noch nicht abschließend beurteilen, ob und in welcher Form der Gesetzentwurf in diesem Punkt angepasst wird oder ob ergänzende Regelungen beziehungsweise Hinweise zur praktischen Umsetzung vorgesehen werden. Ziel des weiteren Verfahrens ist es, die unterschiedlichen fachlichen Einschätzungen sorgfältig abzuwägen und eine tragfähige gesetzliche Regelung zu schaffen, die sowohl den Schutz des archäologischen Kulturerbes als auch die Belange der betroffenen Akteure berücksichtigt.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich mit diesem wichtigen Anliegen an mich gewandt haben und Ihre Bedenken in den laufenden Gesetzgebungsprozess einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Colette Thiemann MdL

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