Wie wird sichergestellt, dass die Fundmeldepflicht (§14 NDSchG) eingehalten wird, um neue archäologische Funde und Fundstellen zu schützen?
Sehr geehrte Frau Thiemann,
derzeit läuft die Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Reform des NDSchG. Links zum Text des Gesetzesentwurfs und der Begründung sowie zur Synopse finden sie weiter unten.
Das MWK behauptet, dass mit der geplanten Änderung §13 NDSchG bislang unbekannte archäologische Fundstellen durch Anwendung §14 NDSchG ausreichend unter Schutz gestellt wären. Ich frage Sie daher, wie die Einhaltung des §14 zur Fundmeldepflicht gewährleistet werden soll, die durch Laien auf Baustellen geschehen soll, die archäologische Funde oder Bodenbefunde nicht erkennen können.
Link zum geplanten Gesetzesentwurf mit Befründung: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_gesetzentwurf-in-der-verbandsbeteiligung_1784203232.pdf
Link zur Synopse: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_synopse_1784203462.pdf

