In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
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Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, befindet sich der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes noch nicht in der parlamentarischen Beratung und liegt mir als Mitglied des Niedersächsischen Landtages dementsprechend selbst auch noch nicht vor.
Hallo Regine, ich nutze – wie viele Menschen – bei Bedarf auch digitale Hilfsmittel, darunter KI. Meine politischen Positionen und jede veröffentlichte Antwort stammen jedoch von mir.