Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt.
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Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass „die Gruppe der Erwerbslosen über 50 Jahre“ eine rein statistische Größe ist. Für konkrete Beschäftigungen zählt jeder Einzelne.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus stehen die zuständigen Fachpolitiker im Austausch mit der Bundesebene.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden
Für die Verteilung und Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, schriftlichen Berichte und Wahlvorschläge als Landtagsdrucksachen ist der Niedersächsische Landtag verantwortlich. Dies kann jedoch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen.