Frage von Volker L. • 18.02.2023

Antwort ausstehend von Barbara Otte-Kinast CDU
Die Landtagsverwaltung und ich haben alle an uns gerichteten Anfragen zeitnah bearbeitet.
Warum Gegenteiliges behauptet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Demonstrationsrecht ist wichtig für die Demokratie. Seine Wahrnehmung darf keine Menschen gefährden, aber durchaus temporär einschränken.
Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.