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Martina Machulla
CDU
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Frage von Felix B. •

Wie stehen sie zum Gesetz über die Informationsfreiheit? Und werden sie es vor Abschaffung oder Aufweichung schützen? Wie es die CDU in den Koalitionsverhandlungen fordert.

Guten Tag Frau Machulla,

mit Erschrecken habe ich gelesen, dass die CDU im koalitionsverhandlung über die Abschaffung oder zumindest Abschwächung des Informationsfreiheitsgesetzes verhandelt. angeführt von Philiamtore, der durchdieses Gesetz Dokumente aus dem Augustus-Intelligence-Skanda öffentlich gemacht wurden. (1)

Nun meine Fragen:

Wie stehen Sie zum Informationsfreiheitsgesetz?

Was werden sie tun, um eine Abschaffung oder Lockerung zu verhindern?

Wie stehen Sie dazu, dass Amthors der Verhandlungsführer zu diesem Thema ist, wenn er persönlich durch das Gesetz geschädigt wurde?

Wie stellen Sie sicher, dass Sie so transparent wie möglich sind, um Korruption oder Einflussnahme auszuschließen?

Bitte antworten Sie so klar wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

F.B.

(1)

https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Transparenz staatlichen Handelns ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Bürger, Journalisten und Parlamente müssen nachvollziehen können, wie Behörden zu ihren Entscheidungen gelangen und welchen Einfluss externe Interessen auf politische Prozesse nehmen.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist hierfür ein wichtiges Instrument. Es gewährt grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Gleichzeitig enthält es bereits heute Schutzregelungen, unter anderem für personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, laufende Entscheidungsprozesse sowie die innere und äußere Sicherheit.

Eine ersatzlose Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes lehne ich ab.

Richtig ist, dass in einem Arbeitspapier der Unionsvertreter während der Koalitionsverhandlungen im März 2025 zunächst davon die Rede war, das Informationsfreiheitsgesetz „in der bisherigen Form“ abzuschaffen. Diese Formulierung wurde jedoch nicht in den endgültigen Koalitionsvertrag übernommen. CDU, CSU und SPD haben stattdessen vereinbart, das Gesetz mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung zu reformieren.

Nach dem aktuellen Stand wird die konkrete Umsetzung noch innerhalb der Bundesregierung geprüft. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Deshalb kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden, ob die geplante Reform zu einer Verbesserung oder zu einer tatsächlichen Einschränkung des Informationszugangs führen wird.

Eine Reform kann sinnvoll sein, wenn sie etwa automatisierte Massenanfragen, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand oder Gefährdungen von Mitarbeitern und sicherheitsrelevanten Einrichtungen zielgerichtet begrenzt. Sie darf aber nicht dazu führen, dass der Informationszugang nur noch auf dem Papier besteht oder politisch unangenehme Vorgänge der öffentlichen Kontrolle entzogen werden.

Zu Ihrer Frage nach Philipp Amthor: Es trifft zu, dass er für die Union an den damaligen Koalitionsverhandlungen beteiligt war. Ebenfalls richtig ist, dass Unterlagen zu seinem Engagement für Augustus Intelligence aufgrund von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich zugänglich wurden.

Dass dies Fragen nach einem möglichen Interessenkonflikt auslöst, ist nachvollziehbar. Seine Beteiligung an den Verhandlungen allein ist jedoch noch kein Beleg dafür, dass seine Position durch persönliche Motive bestimmt war. Eine solche Bewertung müsste sich auf konkrete Tatsachen stützen. Unabhängig davon muss das Gesetzgebungsverfahren transparent erfolgen und der spätere Gesetzentwurf einer offenen parlamentarischen und öffentlichen Prüfung standhalten.

Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages entscheide ich nicht über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Darüber beraten und entscheiden Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat. Politisch ist für mich entscheidend, dass der Kern des Informationszugangs und eine wirksame Kontrolle staatlichen Handelns erhalten bleiben.

Transparenz allein kann Korruption oder unzulässige Einflussnahme nicht vollständig verhindern. Sie ist aber gemeinsam mit klaren Verhaltensregeln, unabhängigen Medien, parlamentarischer Kontrolle und wirksamen Strafvorschriften eine unverzichtbare Voraussetzung für das Vertrauen in staatliches Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Machulla MdL

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