Frage von Stefanie N. • 23.08.2021

Antwort von Heiko Miraß SPD • 12.09.2021
Entwicklung ja aber nicht in dieser Dimension. Die Veträglichkeit sollte im Rahmen eines neuen Raumordnungsverfahrens neu bewertet werden.
Entwicklung ja aber nicht in dieser Dimension. Die Veträglichkeit sollte im Rahmen eines neuen Raumordnungsverfahrens neu bewertet werden.
Eine Seelsorge- und/oder Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, an die sie sich auch anonym wenden können, erscheint mir sinnvoll.
Ich werde mich schnellstens mit einer konkreten Antwort bei Ihnen zurückmelden
Ich bin für ein Verbot von Glyphosat.
keine generelle Impfpflicht, außer in bestimmten Berufsfeldern mit engen Kontakten, ansonsten 3G- und 2G-Regeln