Frage von Eric J. • 09.07.2025

Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Abgeordneter zu Vorgängen der Verwaltung, die im Petitionsausschuss anhängig sind, keine Auskünfte geben kann