
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Es ist uns ein erklärtes Ziel den Tarifabschluss möglichst kurzfristig auf unsere Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Nach Vorliegen von Gesetzesentwurf und Tagesordnung zur aktuellen Plenarwoche kann ich Ihnen konkret antworten, dass das notwendige Gesetz nach derzeitigen Sachstand am Donnerstag, 16. Mai 2024, auf der Agenda steht:
Nach Vorliegen von Gesetzesentwurf und Tagesordnung zur aktuellen Plenarwoche kann ich Ihnen konkret antworten, dass das notwendige Gesetz nach derzeitigen Sachstand am Donnerstag, 16. Mai 2024, auf der Agenda steht:
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.