Antwort 06.05.2026 von Sebastian Sack SPD
Die Übergangsregelung für die sogenannten freiwilligen Chatkontrollen ist damit zum Anfang letzten Monats ausgelaufen und findet keine Anwendung mehr.
Die Übergangsregelung für die sogenannten freiwilligen Chatkontrollen ist damit zum Anfang letzten Monats ausgelaufen und findet keine Anwendung mehr.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz ist ein sehr wichtiges Anliegen, aber dieses Ziel darf nicht durch eine pauschale Überwachung privater Kommunikation erreicht werden
Zu dieser Frage hat unser CDU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag eindeutig Stellung bezogen: "Anlasslose Chatkontrolle wird es mit uns nicht geben".
Für mich gilt: Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.