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Tatsächlich kann man vereinzelt Schlagzeilen lesen, wonach Kinderpornographie über die Kontrolle privat verschlüsselter Chats offengelegt werden soll! Dieser Vorschlag stammt von einzelnen Personen, aber nicht aus der Union!! Für uns ist klar: Das geht gar nicht - private Kommunikation ist privat und muss auch privat bleiben!
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Die Übergangsregelung für die sogenannten freiwilligen Chatkontrollen ist damit zum Anfang letzten Monats ausgelaufen und findet keine Anwendung mehr.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz ist ein sehr wichtiges Anliegen, aber dieses Ziel darf nicht durch eine pauschale Überwachung privater Kommunikation erreicht werden