Wie beabsichtigt die Landesregierung zu überprüfen, ob die Reform des PSychKHG ihre Ziele erreicht hat, und welche konkreten, messbaren Kriterien wurden dafür festgelegt?
Die Änderungen des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Menschen sowie auf die Praxis in Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung. Inwiefern werden diese Auswirkungen in die Evaluation mit einbezogen?
Antwort ausstehend von Sandra Funken CDU

