Frage von Anna W. • 15.10.2024

Antwort ausstehend von Uwe Serke CDU
Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) ist ein Gesetz des Bundes. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ein Genderverbot lehne ich persönlich ab. Ich sehe hierfür keine Notwendigkeit und finde umgekehrt, dass jeder Mensch so Sprechen und Schreiben dürfen sollte, wie er möchte.
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV), ist im hessischen Beihilferecht aktuell nicht vorgesehen.
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.