(...) Zu 4) Diese innovative Regelung besteht derzeit in Haiger, Kronberg und Neuhof (Landkreis Fulda). Taunusstein beabsichtigt zukünftig die Grundeigentümer nur noch zu 30 % bei reinen Anliegerstraßen, 20 % bei Straßen mit innerörtlichen Durchgangsverkehr und 10 % bei Straßen mit überörtlichen Durchgangsverkehr an den Kosten zu beteiligen. (...)
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