Antwort 30.04.2025 von Sandro Kappe CDU
Sollte es sich tatsächlich um eine Konzession handeln, wäre eine EU-weite Ausschreibung verpflichtend gewesen. Wir erwarten nun eine umfassende und transparente Stellungnahme des Senats.
Sollte es sich tatsächlich um eine Konzession handeln, wäre eine EU-weite Ausschreibung verpflichtend gewesen. Wir erwarten nun eine umfassende und transparente Stellungnahme des Senats.
Wir begrüßen daher ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das die von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für verfassungskonform erklärt hat