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Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.
Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.
In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.