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Auf diesem Bild ist ein Profilfoto von Jennifer Jasberg, vor Grünem Hintergrund.
Antwort 18.08.2025 von Jennifer Jasberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.

Portrait von Thilo Kleibauer
Antwort ausstehend von Thilo Kleibauer CDU
Foto von Marco Hosemann
Antwort 02.06.2025 von Marco Hosemann Die Linke

Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.

Portrait von Dirk Kienscherf
Antwort 02.09.2025 von Dirk Kienscherf SPD

Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.

Portrait von Sandro Kappe
Antwort 28.05.2025 von Sandro Kappe CDU

In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.