Antwort 26.02.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.