Wie stehen Sie zu den Reformen in der Sozialversicherung und der Einkommensteuer?
Ich bin es leid als kimderloser Bürger immer mehr zur Kasse gebeten werden.
Mit der Lihnsteuerklasse 1 finanziere ich die Staatsausgaben. In der Krankenbersicherung finanziere ich die Mitversicherung. So trage ich Verantwortung auch für Familien mit Kindern. In der KV PV auch versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Die geplanten Maßnahmen zur Einkommensteuer gleichen nicht einmal die durch die Lohnsteigerungen und die Inflation bedingte Progression aus.
So verliert die SPD ihre letzten Stammwähler.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass sie sich durch die Sozialabgaben und Steuern belastet fühlen. Reformen der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung sind Bundessache. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft bin ich daher nicht an den Reformen beteiligt. Ich stelle Ihnen jedoch gerne meine Einschätzung dar.
Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Einkommenssteuerreformgesetzes 2027 sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden. Konkret heißt das, dass der Grundfreibetrag zunächst auf 12.564 Euro (2027) und später aus 12.900 Euro (2028) steigen soll. Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen. Das Kindergeld steigt von 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann auf 272 Euro (2028) je Kind und Monat. Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 20.236 Euro (2028).
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1230 Euro auf 1430 Euro. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 Euro auf 75 Euro. Das Finanzministerium beziffert im Ergebnis damit Entlastungen für eine Einzelperson mit 5000 Euro brutto auf rund 192 Euro im Jahr 2028. Finanziert wird dies auch dadurch, dass hohe Einkommen stärker beitragen. Der Steuersatz von 45 % greift künftig schon ab 250.000 Euro.
In der Krankenversicherung hat der Bundestag im Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab 2028 zahlen Mitglieder für beitragsfrei mitversicherte einen Zuschlag von 2,5 %. Ausgenommen sind Haushalte mit Kindern bis zwölf Jahren, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie Ehepartner nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Mitversicherung wird damit nicht mehr vollumfänglich gegenfinanziert. Außerdem erhöht der Bund schrittweise die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieher:innen. Das entlastet alle Beitragszahler.
In der Pflegeversicherung hat das Kabinett am 30. September beschlossen, den Zuschlag für Kinderlose ab 2027 von 0,6 % auf 0,9 % anzuheben. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose steigt damit von 4,2 % auf 4,5 %.
Ich halte es für richtig, dass die Reformen die Belastungen nicht einseitig verteilen, sondern Beitragsstabilität mit Entlastungen bei der Steuer verbinden. Ohne die Reformen würden die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung für alle weiter steigen. Die Reformen sollen das verhindern und die Lasten gerechter verteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Hintergründe der Reformen etwas nähergebracht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Timmann

